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Steuern

Jeder Unternehmer weiß daß er Steuern zahlen muß, aber welche Steuern wo und in welcher Höhe anfallen, das weiß nur noch ein Teil davon, und so mancher kümmert sich nicht darum, läßt den Steuerberater Buchhaltung und den Rest erledigen, und bezahlt einfach wenn mal wieder ein Bescheid kommt.

Man kann das sicher so machen, vorausgesetzt man weiß daß jederzeit genügend liquide Mittel verfügbar sind. Viel besser ist es allerdings, sich mit ein paar grundlegenden Prinzipien des Steuersystems vertraut zu machen. Dadurch hat man einerseits die Möglichkeit, die unter steuerlichen Aspekten sinnvollere Maßnahme zu finden, andereseits bekommt man einen Überblick über die Höhe und Fristigkeit der jeweiligen Steuer.

Zugegeben - wir haben in Deutschland ein hochkompliziertes Steuerrecht, aber für betriebswirtschaftliche Belange kleinerer Unternehmen/Unternehmer läßt sich das "Gesamtkunstwerk Steuerrecht" in den meisten Fällen auf 3 bis 4 Steuerarten zusammenschieben:

1. Umsatzsteuer

Auf alle Waren und Dienstleistungen wird eine Umsatzsteuer erhoben - die Mehrwertsteuer. Bis auf wenige Ausnahmen (Katalogberufe) unterliegen alle Selbständigen und Gewerbetreibenden der Umsatzsteuer.

Betrachten Sie die Mehrwertsteuer als "durchlaufenden Posten" - einfach als Zahlungen, die Sie zwar erstmal vereinnahmen, die Ihnen aber nicht gehören, weil Sie sie ja ans Finanzamt abgeben müssen. Dieses Geld verwalten Sie quasi treuhänderisch (was die Umsatzsteuer angeht zeigt sich das Finanzamt als ausgesprochen humorlos)
Wenn Sie jetzt aber beispielsweise Waren gekauft haben, um einen Umsatz zu erzielen, dann haben Sie beim Hersteller bereits Umsatzsteuer bezahlt. Diese Vorsteuer dürfen Sie gegen die abzuführende Mehrwertsteuer verrechnen. Was Sie also tatsächlich versteuern müssen ist der "Mehrwert" (Der Gewinn, den Sie mit diesem Handel erzielt haben) - deshalb auch die Bezeichnung "Mehrwertsteuer".

2. Einkommensteuer

Hier wird's ein bisschen komplizierter - nicht zuletzt weil es allgemeine Verwirrung zum Thema Einkommensteuer und Lohnsteuer gibt. Daher zur Erklärung: Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen, und es ist eine Jahressteuer - Lohnsteuer dagegen ist lediglich die Bezeichnung für eine andere Erhebungsform der Einkommensteuer. Es gibt keinen Lohnsteuertarif - nur einen Einkommensteuertarif.
Wer sein Geld als Arbeitnehmer verdient, muß beim Arbeitgeber seine Lohnsteuerkarte abgeben, auf der die Steuerklasse vermerkt ist. Diese Steuerklasse dient lediglich dazu, dem Arbeitnehmer monatlich einen realistischen Steuerbetrag abzuziehen um zu verhindern, dass er am Jahresende vor Steuerforderungen steht die er nicht bewältigen kann. Außerdem dient diese Erhebung (monatlich) dazu, dem Staat kontinuierliche Einnahmen zu sichern und nicht erst auf das Jahresende warten zu müssen. Nichtsdestotrotz zahlen alle Arbeitnehmer Einkommensteuer, und es empfiehlt sich in der Mehrzahl der Fälle, nach Ablauf des Jahres eine Steuererklärung zu machen (oder auch Lohnsteuerjahresausgleich).

Grundlage für die Besteuerung ist das Einkommen, von dem bei Arbeitnehmern noch Freibeträge (z.B. Werbungskosten, evtl. Kinderfreibeträge etc.) abgezogen werden. Was danach übrigbleibt ist das "zu versteuernde Einkommen". Auf Feinheiten wie Ehegatten-Splitting usw. soll hier nicht weiter eingegangen werden.

Bei Unternehmern und Selbständigen errechnet sich das "zu versteuernde Einkommen" ein wenig anders. Grundsätzlich gilt hier: Einkommen das investiert wird, unterliegt nicht der Besteuerung. Einkommen das zu Konsumzwecken verwendet wird, unterliegt der Besteuerung.
Unternehmer und Selbständige haben Betriebsausgaben, die das Einkommen mindern (im Vergleich: Der Arbeitnehmer hat Werbungskosten). Diese Betriebsausgaben bestehen aus sämtlichen in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit entstandenen Kosten - also Raumkosten incl Nebenkosten, Kfz-Reparaturen, Telekommunikation, Kosten für Werbung (nicht mit Werbungskosten bei AN verwechseln) usw.
Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen: Hochwertige Wirtschaftsgüter können jeweils nur zu einem Teil ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden - so. z.B. Fahrzeuge, Immobilien, Maschinen aller Art usw. Hierfür gibt es AfA-Tabellen (AfA=Abschreibung für Anschaffungen), in denen vorgegeben ist, welche Wirtschaftsgüter über welchen Zeitraum abgeschrieben werden können.
Das zu versteuernde Einkommen des Unternehmers errechnet sich daer ein wenig komplexer, aber auch für ihn steht nach Abzug aller anrechenbaren Kosten sowie Aufwendungen für die Altersvorsorge das zvE fest - genauso wie beim Arbeitnehmer.

Einen Unterschied gibt es da allerdings noch - und der ist nicht unwichtig: Anders als ein Arbeitnehmer hat ein Unternehmer grundsätzlich die Möglichkeit, durch entsprechende Maßnahmen die Höhe seines zu versteuernden Einkommens zu beeinflussen - je nach unternehmerischer Planung. Dieser Sachverhalt macht es wichtig, ein Unternehmen nicht einfach so vor sich hin treiben zu lassen, sondern planvoll vorzugehen. Hierbei können wir Ihnen helfen.

3. Gewerbesteuer bzw. Gewerbeertragsteuer

Abhängig von der Höhe des Gewerbeertrages wird eines zusätzliche Gewerbeertragssteuer fällig. Dazu muss aber ein bestimmter Mindestertrag überschritten werden.

4. Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer fällt dann an, wenn Sie Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden usw.) erzielen.