Ihr privater Rechtsberater - Die besten Strategien für mehr Recht und mehr Geld!
Kapitalgesellschaften

Bis 2008 gab es in Deutschland lediglich 2 Arten von Kapitalgesellschaften: Die AG (Aktiengesellschaft) und die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Seit 2008 gibt es nun eine dritte Form der Kapitalgesellschaft, die sog. "Unternehmergesellschaft", gelegentlich auch "Mini-GmbH" genannt.

Alle 3 genannten Gesellschaftsformen sind eigene juritische Personen, die mit Kapital ausgestattet sind, die verklagt werden können und die eigene Steuererklärungen abgeben müssen.

Da die Haftungsfrage vor allem für kleinere Unternehmen immer wichtiger wird, sind in den letzten Jahren viele Existenzgründer mangels Kapital auf die Ltd. (Limited) nach britischen Recht ausgewichen. Das hatte den Vorteil, dass man mit nur 1 britischen Pfund eine in der Haftung beschränkte Gesellschaft gründen konnte. Dieser Abwanderung von Unternehmen (die ja immerhin auch Erträge erwirtschaften und damit Steuereinnahmen generieren) hat die Bundesregierung 2008 mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) die "Unternehmergesellschaft" entgegengesetzt. Eine solche "Mini-GmbH" kann mit einem Grundkapital von nur 1,-€ gegründet werden. Die Gründungskosten belaufen sich auf ca. 300,-€.