Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind ohne Grund- oder Stammkapital gründbar und sind keine juristischen Personen. Das bedeutet, dass, anderes als bei Kapitalgesellschaften, nicht das Kapital den Ausgangspunkt bildet, sondern die Verbindung der einzelnen Gesellschafter zum gemeinsamen Handelsgeschäft im Vordergrund steht. Die Tatsache, dass es sich hierbei nicht um juristische Personen handelt, führt dazu, dass die Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft in vollem Umfang auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Ausnahme hiervon ist der Kommanditist bei einer KG - seine Haftung ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt.
Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Einzelunternehmung (nur ein Firmeninhaber) bergen die Gefahr, dass ein Misserfolg eines Unternehmens nicht nur die Unternehmensinsolvenz, sondern, weil die Inhaber mit ihrem Privatvermögen haften, auch eine Privatinsolvenz nach sich ziehen.
Welche Gesellschaftsform sich für Ihr Unternehmen am besten eignet muß im Einzelfall geprüft werden.