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Rechtsformen

Bereits vor der Gründung eines Unternehmens sollte man sich über die Wahl der passenden Rechtsform Gedanken machen, denn die Entscheidung hierüber kann weitreichende Auswirkungen haben.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Während Personengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), KG (Kommanditgesellschaft) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) jeweils lediglich Unternehmungen der Gesellschafter/Unternehmer und damit eng an die natürlichen Personen (Gesellschafter) gekoppelt sind, sind Kapitalgesellschaften eigenständige juristische Personen.

Einen Sonderfall stellt das Konstrukt der GmbH & Co KG dar, die zwar in ihrer Gesamtheit eine Personengesellschaft ist, die aber nicht ausschliesslich aus natürlichen Personen besteht. Der Komplementär ist in einer KG derjenige, der im Außenverhältnis mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Kommanditisten haften dagegen nur mit ihrem Gesellschaftsanteil. Bei der GmbH & Co KG ist demnach der Komplementär die GmbH, die dann mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen haftet. Da dieses Vermögen jedoch begrenzt ist, kann die Haftung nicht auf die Privatvermögen weder der GmbH- noch der KG-Gesellschafter ausgedehnt werden.

Jede der möglichen Gesellschaftsformen hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Daher sollte für ein geplantes Unternehmen jeweils überprüft werden, welche die am besten geeignete Form ist. Dabei spielen individuelle Risikoneigung und Kapitalaufbringung ebenso eine Rolle wie Art und Umfang des zu gründenden Unternehmens.
Darüber hinaus ergeben sich, je nachdem ob man sich für eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft entscheidet, unterschiedliche steuerliche Sachverhalte, die schon in der Planungsphase für ein Unternehmen berücksichtigt werden sollten.